Wir unterstützen Sie kompetent bei der Erstellung, Abgabe und Prüfung Ihrer Steuererklärung. Erfahren Sie auf dieser Seite, was wir noch für sie tun können und welche Leistungen Sie für Ihren Jahresbeitrag beim Arbeitnehmer-Lohnsteuerhilfeverein e. V. erhalten können.
Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung gem. § 4 Nr. 11 StBerG nur bei nichtselbstständigen Einkünften, Renten und Einnahmen aus Kapitalerträgen und Vermietung und Verpachtung so weit die Vermietungseinnahmen 18.000,- - 36.000.- Euro bei einer Einzel- und Zusammenveranlagung nicht übersteigen nur im Rahmen einer Mitgliedschaft.
Informationen zu den Gebühren einer Mitgliedschaft finden Sie auf der Seite: Kosten.
2. Beratungsstelle:
Ansbacherstraße 11,
04207 Leipzig